Mit erneuerbaren Energien schonen Sie nicht nur die Umwelt, durch die richtige Förderung auch ihren Geldbeutel.

Erneuerung der Heizungsanlage

Seit Januar 2024 werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, attraktive Förderung für die Installation von erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt. Die Förderanträge werden bei der KFW gestellt und bearbeitet.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten die für die Installation der Heizungsanlagen entstanden sind.

Das heißt, auch notwendige Umfeld Maßnahmen wie z.B. der Energieberater zur Berechnung der Heizlast oder des hydraulischen Abgleichs, den Einbau einer Fußbodenheizung bis hin zum Dachdecker zur Montage der Solarkollektoren werden mit bezuschusst.

Förderhöhen von bis zu 70% sind möglich.

Beispiel:   Grunförderung 30% + Austauschboni 20%
Ausbau & Entsorgung Öl-Heizung inkl. Tank 2500€
Luft-Wasser Wärmepumpe inkl. Pufferspeicher 25.000€
Anpassung einzelner Heizkörper 25.00€

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Gesamt: 30.000€
Förderung 50% = 15.000€
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Kosten Gesamt: 15.000€

Kosten einer neue Öl-Brennwertheizung ca. 16.000-18.000€

70%

Solarthermie

70%

Brennstoffzelle

70%

Wärmepumpe

70%

Biomasse

Wichtig ist,
dass die Antragstellung vor Vorhabensbeginn erfolgen muss.
Als Vorhaben gilt bereits der Abschluss eines Leistungsvertrags / Auftrags.
Planungsleitung dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Um den vollen Fördersatz zu erhalten, wird für das Gebäude ein Individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, erstellt.